Alfred und Angelika Gutermuth-Stiftung

Jahresbericht der Stiftung

Tätigkeitsbericht 2023
der
  
Alfred und Angelika Gutermuth-Stiftung

Auszug

Rechtliche Grundlagen

Die Stiftung wurde mit Genehmigungsurkunde des Regierungspräsidenten Darmstadt vom 24. 09. 1998 – Az. III 21- 25 d 04.11 – (12) 415 errichtet, und die Änderung der Stiftungssatzung vom
20. 10. 2020 am 17. 11. 2020 anerkannt.

Nach dem Willen der Stifter fördert sie Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der bösartigen Erkrankungen des blutbildenden Systems, insbesondere des myelodysplastischen Syndroms, der Leukämie und assoziierter Erkrankungen. Der letzte Freistellungsbescheid des Finanzamtes Frankfurt am Main III, Steuer-Nr. 45 250 55430 – vom 17. 05. 2023 für den Veranlagungszeitraum 2020 bis 2022 erteilt und die Stiftung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

Mit Bescheid vom 06. 01. 2021 des Finanzamtes Frankfurt am Main III, Steuer-Nr. 45 250 55430 – K 09, wurde die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO erneut festgestellt.


Mitglieder des Vorstandes:


PD Dr. med. Hans Martin, im Ruhestand (Vorsitzender)


Stephan Yanakouros, Frankfurter Sparkasse (stellvertr. Vorsitzender)


Prof. Dr. med. Wolf-Karsten Hofmann, Direktor der III. Med. Klinik Hämatologie und Onkologie, Universitätsmedizin Mannheim

Dr. Ursula Goedel, Leitende Oberstaatsanwältin i. R., Schwalbach a. Ts.

Markus Hartmann, Frankfurter Sparkasse

Alfred Gutermuth, Berlin

Die Stiftung verfügt über kein entgeltlich tätiges Personal. Der Vorstand der Stiftung ist ehrenamtlich tätig.

Die Verwaltung der Stiftung erfolgt durch die Frankfurter Sparkasse, die Bearbeitung der Bußgeld-angelegenheiten und Spendeneingänge wird überwiegend vom Unterzeichner wahrgenommen

Wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2023

Das Stiftungskapital wurde im Jahr 2023 durch Zustiftungen um 6.492,61 € erhöht und betrug am 31. 12. 2023 insgesamt 1.186.903,74 €. Es besteht aus Grundvermögen und Finanzmitteln.

Die freie Rücklage gem. § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO wurde im Rahmen der zulässigen Höchstbeträge der Abgabenordnung um 4.056,03 € aufgestockt. Sie beträgt 99.714,37 €.
Aufgrund einer Vermögensumschichtung investiert die Stiftung in Immobilien, um Erträgnisse für den Stiftungszweck zu generieren. 2015 wurde in Berlin ein Grundstück erworben, auf dem ein Wohnhaus für zwei Familien entstand. Die Fertigstellung erfolgte 2020. Die Anlage besitzt nach Abschreibung einen Buchwert von 848.829,00 €.                                                                                                 
Die Einnahmen der Stiftung betrugen
aus zugewiesenen Geldauflagen der Justizbehörden in Hessen und Berlin 20.040,00 € (Hessen 7.200,00 €, Berlin 12.840,00 €). An Spenden sind  5.975,19 € zu verzeichnen.
Die Erträgnisse einer Beteiligung an einem Immobilienfond sind in den Erträgen aus   Kapitaleinnahmen enthalten.                                                                                                               
                                                                                                                                                         
Erträge von Finanzanlagen unter Einrechnung der Wertaufholung von Wertpapieren betrugen 12.440,44 €. Grundstückerträge beliefen sich auf 49.180,00 €

Sonstige Aufwendungen (Betriebs- und Instandhaltungskosten, Abschreibungen, Steuern, Darlehenszinsen und Verwaltungskosten, Mitgliedsbeitrag für den Bundesverband Deutscher Stiftungen, Depotgebühren und Verluste aus der Veräußerung von Wertpapieren) betrugen 56.775,78 €.

Das Honorar für die administrative Stiftungsverwaltung der Frankfurter Sparkasse betrug 3.785,74 €. Darin enthalten sind die Kosten für die Finanzbuchhaltung und den Jahresabschluss der (W+St Frankfurt GmbH) Steuerberatungsges. Wirtschaftsprüfungsges. in Höhe von 1.689,80 € und die Kosten für den Bundes-anzeiger. Nebenkosten des Geldverkehrs beliefen sich auf 452,74 €. Diese Kosten sind vollständig in den
sonstigen Aufwendungen enthalten.

Verbindlichkeiten gegenüber der Frankfurter Sparkasse belaufen sich auf  345.036,84 €.

Die administrativen Verwaltungskosten der Stiftung in Bezug auf die Einnahmen betrugen 4,33 %.
Der Ergebnisvortrag betrug am 31. 12. 2023 0,00 €.



Umsetzung des Stiftungszweckes

Für die Projektförderungen des Jahres 2023 in Höhe von 40.000, -- € wurde aus dem Ergebnisvortrag ein Betrag in Höhe von 11.471,18 € und aus den für das Geschäftsjahr 2023 auszukehrenden Mitteln
28.528,82 € in die Mittelverwendung einbezogen.

siehe Gesamtübersicht

Auf veröffentlichte Forschungsergebnisse wird nach Möglichkeit auf der Webseite www.gutermuth-stiftung.de bei den jeweils geförderten Projekten hingewiesen.
Ich bedanke mich sehr bei allen Unterstützern.
Berlin, im Februar 2024

gez. A. Gutermuth

 


siehe Projekte

 

zu den geförderten Projekten

zu den Freistellungsbescheiden des Finanzamtes


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