Tätigkeitsbericht 2023
der
Alfred und Angelika Gutermuth-Stiftung
Auszug
Rechtliche Grundlagen
Die Stiftung wurde mit
Genehmigungsurkunde des Regierungspräsidenten Darmstadt vom 24. 09. 1998
– Az. III 21- 25 d 04.11 – (12) 415 errichtet, und die Änderung der
Stiftungssatzung vom
20. 10. 2020
am 17. 11. 2020
anerkannt.
Nach dem Willen der Stifter fördert sie Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der bösartigen Erkrankungen des blutbildenden Systems, insbesondere des myelodysplastischen Syndroms, der Leukämie und assoziierter Erkrankungen. Der letzte Freistellungsbescheid des Finanzamtes Frankfurt am Main III, Steuer-Nr. 45 250 55430 – vom 17. 05. 2023 für den Veranlagungszeitraum 2020 bis 2022 erteilt und die Stiftung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Mit Bescheid vom
06. 01. 2021
des Finanzamtes Frankfurt am Main III, Steuer-Nr. 45 250 55430 – K 09,
wurde die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen
Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO erneut festgestellt.
Mitglieder des Vorstandes:
PD Dr. med. Hans Martin,
im Ruhestand (Vorsitzender)
Stephan Yanakouros, Frankfurter Sparkasse
(stellvertr. Vorsitzender)
Prof. Dr. med. Wolf-Karsten Hofmann, Direktor
der III. Med. Klinik Hämatologie und Onkologie, Universitätsmedizin
Mannheim
Dr. Ursula Goedel, Leitende Oberstaatsanwältin i. R., Schwalbach a. Ts.
Markus Hartmann, Frankfurter Sparkasse
Alfred Gutermuth, Berlin
Die Stiftung verfügt über kein entgeltlich tätiges Personal. Der Vorstand der Stiftung ist ehrenamtlich tätig.
Die Verwaltung der Stiftung erfolgt durch die Frankfurter Sparkasse, die Bearbeitung der Bußgeld-angelegenheiten und Spendeneingänge wird überwiegend vom Unterzeichner wahrgenommen
Wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2023
Das Stiftungskapital wurde im Jahr
2023 durch Zustiftungen um 6.492,61 €
erhöht und betrug am 31. 12.
2023 insgesamt 1.186.903,74 €. Es
besteht aus Grundvermögen
und Finanzmitteln.
Die freie
Rücklage gem. § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO wurde im Rahmen der zulässigen
Höchstbeträge der Abgabenordnung
um 4.056,03 € aufgestockt. Sie beträgt 99.714,37 €.
Aufgrund einer Vermögensumschichtung investiert die Stiftung in
Immobilien, um Erträgnisse für den Stiftungszweck zu generieren. 2015
wurde in Berlin ein Grundstück erworben, auf dem ein Wohnhaus für zwei
Familien entstand.
Die Fertigstellung erfolgte 2020. Die Anlage besitzt nach Abschreibung
einen Buchwert von
848.829,00 €.
Die Einnahmen der Stiftung betrugen
aus
zugewiesenen Geldauflagen der Justizbehörden in Hessen und
Berlin 20.040,00 € (Hessen 7.200,00 €, Berlin 12.840,00 €). An
Spenden sind
5.975,19 €
zu verzeichnen.
Die Erträgnisse einer Beteiligung an einem Immobilienfond sind in
den Erträgen aus
Kapitaleinnahmen enthalten.
Erträge von Finanzanlagen unter Einrechnung der Wertaufholung von
Wertpapieren betrugen 12.440,44 €.
Grundstückerträge beliefen sich auf 49.180,00 €
Sonstige Aufwendungen (Betriebs- und Instandhaltungskosten,
Abschreibungen, Steuern, Darlehenszinsen und Verwaltungskosten,
Mitgliedsbeitrag für den Bundesverband Deutscher Stiftungen,
Depotgebühren und Verluste aus der
Veräußerung von Wertpapieren) betrugen 56.775,78 €.
Das Honorar für die administrative Stiftungsverwaltung der Frankfurter
Sparkasse betrug 3.785,74 €.
Darin enthalten sind die Kosten für die Finanzbuchhaltung und den
Jahresabschluss der (W+St Frankfurt GmbH) Steuerberatungsges.
Wirtschaftsprüfungsges. in Höhe von 1.689,80 € und die Kosten für den
Bundes-anzeiger. Nebenkosten des Geldverkehrs beliefen sich auf 452,74
€. Diese Kosten sind vollständig in den
sonstigen Aufwendungen enthalten.
Verbindlichkeiten gegenüber der Frankfurter Sparkasse belaufen sich auf
345.036,84 €.
Die administrativen Verwaltungskosten der Stiftung in Bezug auf die
Einnahmen betrugen 4,33 %.
Der Ergebnisvortrag betrug am 31. 12. 2023 0,00 €.
Umsetzung des Stiftungszweckes
Für die Projektförderungen des Jahres
2023 in Höhe von 40.000, -- € wurde aus dem Ergebnisvortrag ein Betrag
in Höhe von 11.471,18 € und aus den für das Geschäftsjahr 2023
auszukehrenden Mitteln
28.528,82 € in die Mittelverwendung einbezogen.
siehe
Gesamtübersicht
Auf veröffentlichte Forschungsergebnisse wird nach
Möglichkeit auf der Webseite
www.gutermuth-stiftung.de bei den jeweils geförderten Projekten hingewiesen.
Ich bedanke mich sehr bei allen Unterstützern.
Berlin, im Februar 2024
gez. A. Gutermuth
siehe
Projekte
zu
den Freistellungsbescheiden des Finanzamtes
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